Immo Andernach
FAQ Immobilienverkauf
Auf der folgenden Seite haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Immobilienverkauf zusammengestellt.
Wir sind Regional
- Hohe Zeitersparnis
Kundenorientiert
Wer sein Haus zum optimalen Preis verkaufen möchte, sollte nichts dem Zufall überlassen – sondern einem Experten, der den Wert Ihrer Immobilie kennt und zu schätzen weiß. Mit Immo Andernach setzen Sie auf ein Experten-Team eines inhabergeführten Maklerbüros mit jahrelanger Erfahrung auf dem Immobilienmarkt in und um Andernach. Den lokalen Immobilienmarkt und seine Besonderheiten bestens zu kennen sind die Grundvoraussetzungen für unseren Erfolg. Lassen Sie sich von uns gerne persönlich beraten. Wir entwickeln individuelle Vermarktungskonzepte zu Ihrer Immobilie, kümmern uns um die Organisation der Besichtigungen, garantieren professionelle Vertragsverhandlung sowie einen umfassenden After-Sales-Service.
Führen Sie mit Hilfe unserer Marktkenntnis den Verkauf Ihrer Immobilie zum Erfolg. Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme.
Seit Inkrafttreten der EnEV 2014 erfolgt sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchsausweis neben der Angabe des Energiekennwerts (kWh/m²a) eine Einordnung in Energieeffizienzklassen. Diese ähnelt der bekannten Skala, die Verbraucher auch von Elektrogeräten kennen. Passivhäuser erhalten das grüne Label A+-Label, alte, ungedämmte Häuser im schlimmsten Fall das rote H-Label.
Übrigens: Sollten Sie sich dazu entscheiden, Ihr Haus durch uns zu verkaufen, kümmern wir uns um Ihren Energieausweis.
- einen aktuellen Grundbuchauszug, den Sie beim Grundbuchamt Ihrer Gemeinde beantragen müssen.
- eine Flurkarte, die Sie beim Katasteramt bekommen.
- einen Energieausweis.
- einen Grundriss Ihrer Immobilie
- eine Wohnflächenberechnung (bitte beachten Sie unbedingt die Vorschriften der Wohnflächenverordnung)
- eine Kopie der Bauakte, die beim Bauordnungsamt Ihrer Gemeinde archiviert ist (enthält die Baupläne, die Baugenehmigungsurkunde und die Baubeschreibung)
In Deutschland ist die Einschaltung eines Notars beim Immobilienverkauf zwingend erforderlich. Ergänzend zu den Dokumenten, die beim Hauskauf benötigt werden, benötigen Sie folgendes:
- eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis,
- der letzte Grundsteuerbescheid,
- die Vertragsunterlagen zur Gebäudeversicherung,
- eine Liste der durch den Käufer zu übernehmenden Einrichtungsgegenstände,
- eventuelle Nachweise über die Löschung von Lasten im Grundbuch.
Da der Käufer in den meisten Fällen den Kaufpreis durch eine Finanzierung begleicht, zählt zu den wichtigsten Unterlagen beim Hauskauf das Grundschuldformular des finanzierenden Kreditinstituts. Es sollte dem Notar im besten Fall kurz vor der Beurkundung des Kaufvertrags übermittelt werden, damit die Eintragung der Grundschuld vorbereitet werden kann.
Die Änderung des Maklergesetzes zum 23.12.2020 bezieht sich auf den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäuser. In all diesen Fällen muss ab diesem Stichtag die Maklerprovision vom Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen beglichen werden – der Käufer jedoch muss nur maximal das zahlen, was der Verkäufer zahlt. Vereinbart also der Verkäufer mit dem Makler etwa zunächst eine Provision in Höhe von drei Prozent des Kaufpreises, muss auch der Käufer nur maximal drei Prozent des Betrages zahlen.
Diese Anpassung wurde zum Schutz der Käufer vor einer überhöhten Kaufbelastung eingeführt und verhindert, dass die Zahlung der Courtage allein vom Käufer beglichen werden muss – auch wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Bei weiteren Fragen zur Maklerprovision können Sie Immo Andernach jederzeit gerne direkt kontaktieren.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung (im Volksmund als „Strafzins“ bezeichnet) ist eine Art Schadenersatz für die Bank, wenn ein Kreditnehmer seine Immobilienfinanzierung vor Ablauf der vereinbarten Sollzinsbindung kündigt. Allerdings gewährt Ihnen das Gesetz mit einer Frist von sechs Monaten ein Kündigungsrecht, wenn seit der Auszahlung des Darlehens zehn Jahre vergangen sind (§ 489 BGB), ohne dass Sie eine VFE zahlen müssen. Sind die zehn Jahre noch nicht vergangen können Sie Ihre Immobilie verkaufen, müssen aber der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Hierbei sind die Beweggründe für den Verkauf egal. Ihr Kündigungsrecht besteht allerdings nicht, wenn es Ihnen lediglich darum geht, den bestehenden Darlehensvertrag zu kündigen und einen neuen Darlehensvertrag zu günstigeren Zinskonditionen abzuschließen. Die VFE bemisst sich danach, ob und welchen Schaden die Bank hat. Wenn Sie zum Beispiel einen Darlehenszins von 4% vereinbart hatten, kann die Bank das vorzeitig zurückgezahlte Geld wegen einer Niedrigzinsphase nur zu 2% wieder verleihen, hat die Bank einen Zinsschaden von circa 2%. Diesen Schaden wir die Bank als VFE geltend machen.
Üblich in Rheinland-Pfalz ist eine Maklerprovision von jeweils 3% für Verkäufer und Käufer. Auch bei uns ist dies die Höhe der Provision. Grundsätzlich jedoch ist die Maklerprovision immer verhandelbar.